Gericht kippt 20-jähriges Einreiseverbot für Ex-Guantánamo-Häftling Slahi
Mirjana SchachtGericht hebt Einreiseverbot für Mann aus 'The Mauritanian' auf - Gericht kippt 20-jähriges Einreiseverbot für Ex-Guantánamo-Häftling Slahi
Ein deutsches Gericht hat das 20-jährige Einreiseverbot gegen Mohamedou Ould Slahi, einen ehemaligen Häftling des US-Gefängnislagers Guantánamo, aufgehoben. Mit dem Urteil darf Slahi nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen wieder nach Europa einreisen. Sein Fall geht auf eine Verurteilung wegen Sozialleistungsbetrugs im Jahr 2000 und seine spätere Inhaftierung im US-Gefängnis zurück.
Slahi sollte ursprünglich 2000 nach einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetrugs aus Deutschland abgeschoben werden. Zwei Jahre später wurde er in Mauretanien entführt und in das Gefangenenlager Guantánamo Bay gebracht, wo er 14 Jahre lang festgehalten wurde. Während seiner Haft berichtete er von schweren Misshandlungen und Folter.
Die Stadt Duisburg hatte Slahi ein 20-jähriges Einreiseverbot auferlegt, doch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erklärte dieses nun für rechtswidrig. Das Gericht begründete seine Entscheidung maßgeblich mit Slahis Erwerb der niederländischen – und damit der EU-Staatsbürgerschaft. Eine Prüfung des Vorwurfs der Stadt Duisburg, Slahi stelle derzeit eine terroristische Gefahr dar, lehnte das Gericht ab, da sein EU-Status das ursprüngliche Verbot hinfällig mache.
Die Entscheidung bestätigt ein vorheriges Urteil der Vorinstanz und besagt, dass das Einreiseverbot aufgehoben werden muss. Slahis Anwälte hatten argumentiert, das Verbot verletze seine Rechte als EU-Bürger.
Mit dem Richterspruch entfällt die langjährige Hürde, die Slahi die Einreise nach Deutschland verwehrte. Seine EU-Staatsbürgerschaft war dabei der entscheidende Faktor. Der Fall beendet ein Kapitel in Slahis jahrelangem Rechtsstreit nach seiner Entlassung aus Guantánamo im Jahr 2016.
