Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen mit Arla Foods sind legal
Gotthold UllmannGericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen mit Arla Foods sind legal
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen zwischen Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten des Handelskonzerns entschieden. Damit wurde ein im Oktober 2024 vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verhängtes Verbot aufgehoben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Bestätigung rechtmäßiger Geschäftspraktiken im Lebensmitteleinzelhandel.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Meldung an das BLE im Jahr 2023, wonach Edeka für die Lieferung leichtverderblicher Milch- und Sahneprodukte zwischen 2021 und 2024 Zahlungsfristen von über 49 Tagen vereinbart hatte. Nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) müssen Händler solche Lieferungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen – abhängig von der Umsatzgröße der beteiligten Unternehmen.
Das BLE erließ daraufhin ein Verbot mit der Begründung, Edekas Konditionen verstießen gegen das Gesetz. Das Düsseldorfer Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die vereinbarten Zahlungsfristen keine unlauteren Handelspraktiken im Sinne des AgrarOLkG darstellen. Zudem stellte es fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer fehlerhaften Anwendung der 30-Tage-Frist führte.
Der HDE kritisierte, das BLE überschreite in seinen Vollzugsmaßnahmen wiederholt rechtliche Grenzen. Mit diesem Urteil wurden nun zwei von fünf Entscheidungen der Behörde auf Basis des Lieferkettengesetzes kassiert. Als letzter Rechtsbehelf bleibt dem BLE nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt, dass die Zahlungsvereinbarungen zwischen Edeka und Arla Foods rechtmäßig sind. Nun muss das BLE entscheiden, ob es weiter juristisch gegen das Urteil vorgehen will. Das Urteil stärkt die Verhandlungsposition des Lebensmitteleinzelhandels in Vertragsangelegenheiten mit Lieferanten.
