18 February 2026, 18:14

Evangelische Kirche Westfalen durchsucht Personalakten nach sexualisierter Gewalt

Eine Gruppe von Priestern geht eine rote Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen, und Fotorahmen an der Hintergrundwand.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche Westfalen durchsucht Personalakten nach sexualisierter Gewalt

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Überprüfung ihrer Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Zwei ehemalige Polizeibeamte wurden damit beauftragt, die Unterlagen zu sichten – beginnend mit den Akten der derzeitigen Mitarbeiter. Die Maßnahme folgt Empfehlungen der ForuM-Studie; die Arbeiten begannen am 1. Februar 2023.

Die Untersuchung wird von zwei freiberuflichen Ermittlern durchgeführt, die beide über jahrzehntelange Erfahrung in Strafverfahren verfügen. Ihre erste Aufgabe besteht darin, die Akten der aktiven Beschäftigten zu prüfen, um sicherzustellen, dass mögliche Verstöße nicht der Verjährung unterliegen. Später soll die Suche auf archivierte Unterlagen ausgeweitet werden, einschließlich der Akten ehemaliger Mitarbeiter.

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Falls belastende Hinweise gefunden werden, leitet die Kirche die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) weiter, die eine eingehendere Prüfung vornimmt. Je nach Ergebnis können disziplinarische Maßnahmen folgen – von internen Sanktionen bis hin zur Entlassung. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für Fragen der sexuellen Selbstbestimmung, wird die regionalen Synoden über den Fortschritt informieren.

Bisher haben nur die Evangelische Kirche von Westfalen und die Rheinische Kirche ähnliche Überprüfungsverfahren bestätigt. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat nicht mitgeteilt, wie viele weitere Landeskirchen vergleichbare Schritte eingeleitet haben.

Ziel der Überprüfung ist es, frühere Fehlverhalten innerhalb der Kirche aufzudecken und aufzuarbeiten. Bestätigte Fälle sollen weitere rechtliche oder dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Ergebnisse werden zudem in künftigen Synodalsitzungen der Kirchenführung vorgelegt.