EuGH-Urteil stärkt Urheberrecht für Design-Klassiker wie *USM Haller* – doch Deutschland entscheidet
Gotthold UllmannEuGH-Urteil stärkt Urheberrecht für Design-Klassiker wie *USM Haller* – doch Deutschland entscheidet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil zum Urheberrechtsschutz für funktionale Gegenstände gefällt, die zugleich als Kunstwerke gelten. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten des Schweizer Möbelherstellers USM um sein modulares System USM Haller. Der Fall geht nun zurück an die deutschen Gerichte, die das Urteil abschließend anwenden müssen.
USM kämpft seit Jahren darum, für sein ikonisches USM Haller-Regalsystem Urheberrechtsschutz zu erlangen. Das Unternehmen argumentiert, dass das Design über reine Funktionalität hinausgeht und schöpferischen Ausdruck sowie künstlerische Absicht verkörpert.
Der EuGH präzisierte, dass der Urheberrechtsschutz die konkrete Ausdrucksform einer Idee schützt – nicht die Idee selbst. Damit funktionale Gegenstände unter den Schutz fallen, muss ihr Design die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegeln und auf freien, kreativen Entscheidungen beruhen, die über bloße technische Anforderungen hinausgehen. Das Urteil schafft damit einen harmonisierten europäischen Rahmen für ähnliche Fälle. Die endgültige Entscheidung über den konkreten Anspruch von USM Haller liegt jedoch bei den deutschen Gerichten, die die Kriterien des EuGH auf das modulare System anwenden müssen.
Die Entscheidung des EuGH setzt klare Maßstäbe für den Schutz funktionaler Designs, die zugleich als Kunst gelten. Der Fall von USM wird nun in Deutschland weiterverhandelt, wo die Gerichte prüfen müssen, ob das USM Haller-System die Voraussetzungen für Urheberrechtsschutz erfüllt. Das Ergebnis könnte künftige Streitigkeiten über künstlerische und funktionale Designs in ganz Europa beeinflussen.
