04 March 2026, 19:27

EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen

Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Pfählen, die mit Bändern geschmückt sind, Texttafeln, Wandbildschirmen und Deckenleuchten, während sie auf ihren Flug warten.

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen

Zwei Passagiere fordern jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Flug von Düsseldorf nach Varna mit mehr als drei Stunden Verspätung gelandet ist. Die Verzögerung ging auf eine Entscheidung der bulgarischen Fluggesellschaft European Air Charter zurück, die auf Umsteigepassagiere wartete, die in langen Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn festsaßen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass solche Verspätungen nicht als "außergewöhnliche Umstände" gelten – die Airline muss betroffene Reisende daher entschädigen.

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal mit der hohen Passagierzahl überfordert war. Dies führte zu ungewöhnlich langen Wartezeiten für Reisende, die ihre Flüge erreichen wollten.

European Air Charter entschied sich, den Abflug in Düsseldorf zu verzögern, um auf Passagiere zu warten, die noch in der Sicherheitskontrolle festsaßen. In der Folge startete der Flug nach Varna mit mehr als fünf Stunden Verspätung. Die Domino-Wirkung zwang die Airline, alle nachfolgenden Flüge an diesem Tag umzuorganisieren.

Der EuGH urteilte, dass die eigenständige Entscheidung der Fluggesellschaft – und nicht die Verzögerungen bei der Sicherheit – die ausschlaggebende Ursache für die Störung war. Er präzisierte, dass Fluggesellschaften keine "außergewöhnlichen Umstände" geltend machen können, wenn sie freiwillig auf verspätete Passagiere warten. Führt eine solche Entscheidung zu erheblichen Verspätungen bei späteren Flügen, muss eine Entschädigung gezahlt werden.

Der Fall geht nun zurück an das Düsseldorfer Gericht, das prüfen muss, ob die Entscheidung von European Air Charter tatsächlich eigenständig getroffen wurde. Das deutsche Gericht wird auch über die Entschädigungsforderungen der Passagiere entscheiden, dabei aber die rechtliche Auslegung des EuGH zugrunde legen.

Das Urteil bestätigt, dass Airlines Passagiere entschädigen müssen, wenn eigene betriebliche Entscheidungen zu Verspätungen führen. Das Düsseldorfer Gericht wird nun bewerten, ob die Entscheidung der Fluggesellschaft den vom EuGH gesetzten Kriterien entspricht. Eine endgültige Entscheidung über die Forderungen in Höhe von 400 Euro steht noch aus.