EU-Kommission stärkt Opferschutz mit "Ja-heißt-Ja"-Prinzip für sexuelle Gewalt
Mirjana SchachtEU-Kommission stärkt Opferschutz mit "Ja-heißt-Ja"-Prinzip für sexuelle Gewalt
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution unterstützt, die den Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt stärken soll. Bekannt als das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip, verlagert sie den Fokus von der Verweigerung auf eine klare, freiwillige Zustimmung. Der Schritt folgt dem wachsenden Druck in ganz Europa, die Gesetze zu sexueller Gewalt zu reformieren.
Die Forderungen nach Veränderung gewannen an Fahrt, nachdem der viel beachtete Fall von Gisèle Pelidot Lücken im bestehenden Schutz aufgedeckt hatte. Ihre Geschichte veranlasste EU-Abgeordnete, schneller zu handeln.
Anders als ältere Gesetze, die darauf abzielen, nachzuweisen, dass ein Opfer "Nein" gesagt hat, verlangt das neue Prinzip eine aktive Zustimmung. Befürworter argumentieren, dass dies die Einwilligung verständlicher und leichter durchsetzbar macht. Mehrere Länder, darunter Schweden, Belgien und Frankreich, haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt.
Bisher bleibt die EU-Resolution symbolisch und ist nicht rechtlich bindend. Sie soll die Mitgliedstaaten jedoch dazu ermutigen, ihre Gesetze an den "Ja-heißt-Ja"-Standard anzupassen. Ziel ist es, einen einheitlicheren Umgang mit dem Thema Einwilligung in Europa zu schaffen.
Die Resolution markiert einen Schritt hin zu klareren Einwilligungsregeln in der EU. Zwar ist sie noch nicht verpflichtend, doch sie schafft einen Rahmen für künftige rechtliche Änderungen. Länder, die das Prinzip bereits umgesetzt haben, könnten als Vorbild für andere dienen, die eine Reform in Erwägung ziehen.






