Drei Jahre Haft für Erpresser der Familie Schumacher nach Diebstahl privater Daten
Gotthold UllmannDrei Jahre Haft für Erpresser der Familie Schumacher nach Diebstahl privater Daten
Ein Gericht hat den Hauptangeklagten im Erpressungsfall gegen die Familie Schumacher zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Versuch, die Familie mit gestohlenen privaten Bildern, Videos und Krankenakten um 15 Millionen Euro zu erpressen. Weitere Verhandlungstermine sind für November und Dezember angesetzt, da Berufungen eingelegt wurden.
Der Erpressungsversuch nahm seinen Anfang, nachdem ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter laut Anklage die Entwendung von über 900 privaten Fotos und fast 600 Videos der Familie Schumacher organisiert haben soll. Unter den gestohlenen Daten befand sich auch die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher, die seit seinem Skiunfall 2013 streng vertraulich behandelt wird. Die Erpresser forderten 15 Millionen Euro für die Geheimhaltung des Materials.
Der Hauptangeklagte erhielt eine dreijährige Haftstrafe wegen versuchter Erpressung. Sein Sohn, der der Beihilfe für schuldig befunden wurde, erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 1.200 Euro. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter, den Corinna Schumacher als Drahtzieher bezeichnete, wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt.
Fünf weitere Verhandlungstage sind zwischen dem 14. November und Anfang Dezember vorgesehen. Sowohl der Mitangeklagte als auch die drei Beschuldigten haben Berufung eingelegt, sodass der Fall noch in diesem Jahr erneut vor Gericht kommt.
Die Familie Schumacher hält sich seit dem Vorfall aus der Öffentlichkeit zurück. Die Urteile des Gerichts markieren einen Schritt zur Aufklärung des Falls, doch das Berufungsverfahren wird die Verhandlungen in die Länge ziehen. Das gestohlene Material, darunter Krankenakten und private Aufnahmen, bleibt weiterhin unter rechtlichem Schutz.






