01 May 2026, 22:13

Deutschlands zögerliche Umsetzung des EU-Datengesetzes verzögert praktische Anwendung

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, mit Wasserzeichen, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschlands zögerliche Umsetzung des EU-Datengesetzes verzögert praktische Anwendung

Deutschland arbeitet noch an seinem nationalen Gesetz zur Umsetzung des EU-Datengesetzes, das am 12. September 2025 in Kraft getreten ist. Ohne dieses Umsetzungsgesetz bleibt die praktische Anwendung des Gesetzes schwierig. Der aktuelle Gesetzentwurf, bekannt als Datengesetz-Durchführungsgesetz (DADG), wird derzeit geprüft, ist jedoch noch nicht finalisiert oder verabschiedet worden.

Das EU-Datengesetz gilt zwar seit einigen Wochen, doch seine Durchsetzung in Deutschland hängt vom noch ausstehenden DADG ab. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, tritt es am Tag nach der offiziellen Verkündung in Kraft – vorausgesetzt, es wurden zuvor die Beratungen im Bundestag und Bundesrat abgeschlossen.

Der Entwurf sieht ein gestuftes Bußgeldsystem vor, mit Strafen von 50.000 Euro bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens bei schweren Verstößen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als zentrale Behörde für die Einhaltung des Datengesetzes fungieren und erhält dabei neue Befugnisse: Sie darf Schlichtungsstellen genehmigen, Artikel 38 durchsetzen und Ermittlungen einleiten.

Parallel dazu überwacht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den Datenschutz bei privaten Unternehmen – in Abstimmung mit branchenspezifischen Aufsichtsbehörden. Der Entwurf begründet die Zentralisierung der Aufsicht beim BfDI mit dem Ziel einer einheitlichen Rechtsauslegung. Bei Verstößen gegen die DSGVO bleibt der BfDI jedoch an das bestehende DSGVO-Sanktionssystem gebunden.

Bis zur offiziellen Verabschiedung des DADG bleibt das EU-Datengesetz in Deutschland ein „zahnloser Tiger“. Sobald es in Kraft tritt, übernimmt die BNetzA die Federführung bei der Durchsetzung, während der BfDI seine Rolle im Datenschutz beibehält. Das neue Gesetz wird schärfere Strafen und klarere Kontrollmechanismen für Unternehmen einführen, die mit Daten arbeiten.

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