Buschfeld in Solingen wird zum geschützten Agrar- und Freiflächengebiet umgewidmet
Gotthold UllmannBuschfeld in Solingen wird zum geschützten Agrar- und Freiflächengebiet umgewidmet
Der Düsseldorfer Regierungsbezirk hat einen bedeutenden Schritt zur Neudefinition des Buschfeld-Gebiets in Solingen-Wald unternommen. Mit der Genehmigung des Starts der 25. Änderung des Regionalplans wurde ein Fortschritt in einer langjährigen lokalen Angelegenheit erzielt. Die Entscheidung spiegelt jahrelanges Engagement des Solinger Stadtrats wider.
Der Beschluss des Bezirks steht im Einklang mit wiederholten Entschließungen der Solinger Kommunalpolitik. Das Änderungsverfahren erfordert zwei formelle Beschlüsse – der erste wurde nun gefasst. Damit ist der Weg für die konkrete Überarbeitungsphase frei.
Das Buschfeld-Gebiet war bisher als „Allgemeines Siedlungsgebiet“ (ASB) ausgewiesen. Nach dem neuen Plan soll es künftig als „Allgemeines Freiflächen- und Agrargebiet“ eingestuft werden. Seine Funktion wird sich hin zu Landschaftsschutz und naturnaher Erholung verlagern.
Sobald der zweite Beschluss verabschiedet ist, wird das Gebiet dauerhaft geschützt. Es bleibt als Gewerbegebiet unerschlossen und dient ausschließlich als landwirtschaftliche Freifläche. Die Umwidmung sichert zudem seine Rolle für den Landschaftsschutz und die öffentliche Naturerlebnisnutzung.
Die Entscheidung beendet eine lange Phase der Debatten und Planung. Das Buschfeld-Gebiet wird nun vor kommerzieller Bebauung bewahrt. Seine Zukunft als Agrarland und Raum für naturnahe Aktivitäten ist damit gesichert.
