12 February 2026, 08:27

Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei verdächtigen Grenzkontrollen in Aachen

Drei Polizeibeamte stehen vor einem Gebäude, wobei ein Mann in der Mitte ein Papier hält, flankiert von Säulen, mit Fahrzeugen, Menschen, Bäumen, Gebäuden und Himmel im Hintergrund.

Verschachtelt in Widersprüche - 59.000 Euro gesichert - Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei verdächtigen Grenzkontrollen in Aachen

Die Bundespolizei in Aachen hat bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle über 59.000 Euro von zwei Männern beschlagnahmt. Die beiden, 38 und 40 Jahre alt, waren auf der Autobahn A4 nach der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland angehalten worden. Verdächtig wurden die Beamten, als sie Widersprüche in den Aussagen der Männer feststellten und ein Drogen-Schnelltest positiv ausfiel.

Der Vorfall begann, als die Polizisten das Fahrzeug in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze stoppten. Bei einer Durchsuchung entdeckten sie eine große Bargeldsumme, die die Männer angeblich aus Spielgewinnen stammend angaben. Doch ihre widersprüchlichen Schilderungen über die Herkunft des Geldes und die Frage, ob sie verbotene Gegenstände mitführten, weckten weitere Zweifel.

Ein Drogen-Schnelltest bei beiden Männern schlug positiv an. Zudem verfügte der 38-jährige Fahrer über keinen gültigen Führerschein, während der 40-jährige Beifahrer keinen Ausweis bei sich trug. Die Behörden vermuten, dass das Geld in Verbindung mit kriminellen Machenschaften stehen könnte – etwa Schwarzarbeit, Drogenhandel oder Steuerhinterziehung.

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Nach deutschem Recht ist der Besitz großer Bargeldbeträge zwar nicht verboten, doch müssen Banken Einzahlungen über 10.000 Euro unter Angabe der Herkunft melden. Sollte sich herausstellen, dass das Geld aus illegalen Quellen stammt, drohen den Männern Anklagen wegen Geldwäsche nach § 261 StGB. Die Strafen reichen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft, in schweren Fällen auch darüber hinaus. Die Ermittler versuchen nun, die Herkunft der Gelder nachzuverfolgen.

Das beschlagnahmte Bargeld bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Bei einer Verurteilung müssten die Männer zudem mit Vermögensabschöpfung, Geldstrafen und zivilrechtlichen Forderungen rechnen. Banken, die in verdächtige Transaktionen verwickelt sind, wären verpflichtet, diese der Financial Intelligence Unit zu melden.