23 May 2026, 10:10

Bundesnetzagentur warnt vor Betrug mit gefälschten Mahnungen an Solaranlagen-Besitzer

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Bundesnetzagentur warnt vor Betrug mit gefälschten Mahnungen an Solaranlagen-Besitzer

Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer kleiner Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen – etwa Balkon-Solarmodulen – richten. In den gefälschten Schreiben werden empfindliche Strafzahlungen gefordert und mit Sanktionen gedroht, wobei vortäuscht wird, sie stammten von der Behörde. Empfänger werden aufgefordert, die Betrugsversuche umgehend bei der Polizei anzuzeigen.

Die betrügerischen Schreiben werfen den Besitzern vor, ihre Balkon-Solaranlagen nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Innerhalb von 14 Tagen wird eine Zahlung von 41,60 Euro verlangt, andernfalls drohe eine „volle Strafe“ von 208 Euro. Zudem werden die Empfänger angewiesen, ihre Anlagen nachträglich zu registrieren und einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen.

Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Ungereimtheiten in den Schreiben hin, darunter falsche Absenderangaben, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Zwar müssen Betreiber von Balkon-Solargeräten ihre Anlagen laut deutschem Recht tatsächlich innerhalb eines Monats nach Installation anmelden und jährlich Zählerstände melden, um Einspeisevergütungen zu erhalten. Die Behörde bestätigt jedoch, dass es sich bei den Schreiben um Fälschungen handelt und keine echten Mahnungen vorliegen.

Zwar können bei unterlassener Anmeldung tatsächlich Bußgelder verhängt werden, doch nutzen die Betrüger diese Pflicht gezielt aus, um Empfänger zu täuschen. Die Bundesnetzagentur stellt klar: Die Forderungen sind erfunden, und über diese Schreiben werden keine echten Strafen verhängt.

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Die Behörde rät allen, die solche Schreiben erhalten, die Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und stattdessen Anzeige gegen die unbekannten Absender zu erstatten. Die korrekte Registrierung von Balkon-Solaranlagen bleibt zwar eine gesetzliche Verpflichtung – diese muss jedoch ausschließlich über die offiziellen Kanäle erfolgen.

Quelle