14 January 2026, 18:36

BGH-Urteil kippt jahrelangen Erbstreit um Familienhof und Höferecht

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofes in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Aufschrift "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".

BGH-Urteil kippt jahrelangen Erbstreit um Familienhof und Höferecht

Ein langjähriger Erbstreit um einen Familienbetrieb hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Ende gefunden, der eine Vorinstanz aufhob. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Landwirt, der zunächst seinen Pflichtteil am Erbe seiner Mutter in bar erhalten hatte, später jedoch als rechtmäßiger Erbe des Hofes in der Landwirtschaft anerkannt werden wollte.

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Die Eltern des Landwirts hatten gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb besessen, der jedoch nicht als Hof im Grundbuch eingetragen war. Nach dem Tod der Mutter erbten Vater und Sohn jeweils die Hälfte. Der Vater heiratete später erneut und Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments mit seiner zweiten Ehefrau, der Stiefmutter des Landwirts.

Nach dem Tod des Vaters wurde die Stiefmutter alleinige Miteigentümerin eines Anteils an den Hofgrundstücken. Ihre Neffen waren als Erben ihres Nachlasses vorgesehen. Der Landwirt hatte unterdessen bereits knapp 160.000 Euro als Pflichtteil von seiner Stiefmutter erhalten. Daraufhin klagte er und beantragte beim Landwirtschaftsgericht, den Betrieb als Ehegattenhof nach dem Höferecht anzuerkennen. Er argumentierte, dass nicht seine Stiefmutter, sondern er selbst als Hoferbe anzusehen sei. Das Landwirtschaftsgericht wies seine Klage zunächst ab und begründete dies damit, dass er durch die frühere Abfindung auf seine Ansprüche als Hoferbe verzichtet habe. Der BGH sah dies anders: Er entschied, dass der Landwirt ein berechtigtes rechtliches Interesse an einer Klärung seines Status habe. Zudem stellte das Gericht klar, dass Erben nichtlandwirtschaftlicher Vermögenswerte sich nicht automatisch gegen Höfeerbenansprüche abschirmen könnten, nur weil der Hoferbe zuvor einen Pflichtteil erhalten habe.

Mit dem BGH-Urteil kann der Landwirt nun seinen Anspruch als rechtmäßiger Hoferbe in der Landwirtschaft weiterverfolgen. Die Entscheidung bestätigt, dass eine vorherige Pflichtteilszahlung nicht automatisch spätere Erbrechte nach dem Höferecht ausschließt. Der Fall wird nun zur weiteren Verhandlung an das Landwirtschaftsgericht zurückverwiesen.