Berliner Hochhaus-Räumung 2017: Gericht erklärt Zwangsmaßnahme für unrechtmäßig
Mirjana SchachtBerliner Hochhaus-Räumung 2017: Gericht erklärt Zwangsmaßnahme für unrechtmäßig
Gericht erklärt Räumung eines Berliner Hochhauses 2017 für rechtswidrig
Ein Oberverwaltungsgericht hat die Zwangsräumung eines Berliner Wohnkomplexes mit über 412 Wohnungen im Jahr 2017 für unrechtmäßig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte im November 2025, dass die Entscheidung der Stadt, das Gebäude zu räumen, unverhältnismäßig gewesen sei. Die Berliner Behörden kündigten nun an, das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht, Deutschlands höchstem Verwaltungsgericht, anzufechten.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein großes Wohnhochhaus, das vor acht Jahren geräumt wurde. Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster erklärte im November 2025 den Räumungsbefehl der Stadt für rechtswidrig. In der Begründung heißt es, die gegen den früheren Eigentümer verhängten Maßnahmen seien überzogen und nicht gerechtfertigt gewesen.
Die Berliner Feuerwehr und die Rechtsabteilung der Stadt haben bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Berlin hat bis zum 26. Januar 2026 Zeit, die detaillierten Gründe für die Revision vorzulegen. Bis das Bundesgericht eine Entscheidung trifft, bleibt das Urteil von November 2025 vorläufig nicht rechtskräftig. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte der ehemalige Eigentümer Entschädigung für jahrelange entgangene Mieteinnahmen einklagen. Die finanziellen Folgen für die Stadt wären beträchtlich – es drohen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Die Identität des früheren Eigentümers bleibt unklar, da öffentliche Register keine relevanten Angaben enthalten.
Der Fall geht nun an das Bundesverwaltungsgericht, wo Leipziger Richter den Einspruch der Stadt prüfen werden. Die endgültige Entscheidung wird klären, ob Berlin Entschädigungen zahlen muss oder ob die Räumung doch rechtmäßig war. Das Urteil wird zudem die rechtlichen Grenzen für künftige kommunale Maßnahmen gegen unsichere Gebäude definieren.
