Amtsgericht Gelsenkirchen stoppt umstrittene Grundsteuer für Gewerbe- und Brachflächen
Mirjana SchachtGericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Amtsgericht Gelsenkirchen stoppt umstrittene Grundsteuer für Gewerbe- und Brachflächen
Amtsgericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten
Amtsgericht kippt Grundsteuerregelung in vier Ruhrgebietsstädten
- Dezember 2025, 13:48 Uhr
Ein Amtsgericht in Gelsenkirchen hat die Grundsteuerregelungen in vier großen Städten Nordrhein-Westfalens für rechtswidrig erklärt. Das Urteil besagt, dass erhöhte Bewertungsmaßstäbe für Gewerbe- und Brachflächen gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Mehrere Grundstückseigentümer hatten gegen die höheren Abgaben geklagt und geltend gemacht, sie würden unrechtmäßig belastet.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen vier Unternehmer – je einer aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen –, die gegen ihre Stadtverwaltungen klagten. Sie wehrten sich gegen starke Erhöhungen der Grundsteuer für nicht zu Wohnzwecken genutzte Flächen, die die Kommunen eingeführt hatten, um wohnungspolitische Kosten auszugleichen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihnen am 4. Dezember 2025 recht und hob die umstrittenen Steuerbescheide auf.
Die Entscheidung bedeutet, dass Grundsteuerbescheide auf Basis der erhöhten Sätze nun als rechtswidrig gelten. Betroffene Grundstückseigentümer könnten mit einer Überprüfung ihrer Bewertungen rechnen. Der Fall könnte zudem andere Kommunen veranlassen, ähnliche Steuerpraktiken zu überdenken.
