24 December 2025, 04:24

Ab Januar: Neue Regelung zur Abgabeverwaltung

Eine Apotheke mit einem vor ihr geparkten Fahrzeug und einem Gebäude in der linken Ecke.

Ab Januar: Neue Regelung zur Abgabeverwaltung

Neue Regelung für Apotheken in Nordrhein-Westfalen: Ab 2025 ändert sich die Arzneimittelabgabe für Klinikentlassene

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Vorschrift für Apotheken in Kraft, die die Abgabe von Medikamenten an Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt neu regelt. Die Änderung soll den Prozess vereinfachen, bringt aber strenge Auflagen für verschiedene Krankenkassen mit sich.

Betroffen sind vor allem die gesetzlichen Primärkassen. Ab kommendem Jahr müssen Apotheken standardmäßig die kleinste verfügbare Packungsgröße (N1) abgeben – sofern keine Ausnahme vorliegt. Die Regelung ist Teil einer Novelle des Arzneiliefervertrags NRW, der die Vereinbarungen zwischen dem Land und den Kassen regelt.

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Für Ersatzkassen gelten weiterhin abweichende Bestimmungen: Hier dürfen Apotheken auch größere Packungen ausgeben, allerdings nur unter Verwendung einer speziellen Pharmazentralnummer (PZN) und mit entsprechender Dokumentation. Bei den Primärkassen entfällt diese Flexibilität. Hintergrund ist, dass Apotheken bei der Entlassmedikation häufig Schwierigkeiten haben, die richtige Packungsgröße zu ermitteln. Zwar wird künftig die kleinste Einheit zur Standardlösung, doch Ausnahmen bleiben möglich, wenn N1 nicht verfügbar ist.

Die Neuregelung schafft damit einheitliche Vorgaben für Primärkassen, während für Ersatzkassen separate Regeln gelten. Zudem müssen Apotheken bei der Abgabe der kleinsten Packung einen verpflichtenden Vermerk anfügen. Ziel ist es, die Abläufe zu vereinfachen und Missverständnisse zu vermeiden – auch wenn bei der Umsetzung noch Herausforderungen bleiben könnten.